AGB Vermittlung
Allgemeine Geschäfts­bedingungen bei Vermittlungsverträgen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, unter denen Vermittlungsverträge zwischen Ihnen und der NOVA AETAS GMBH abgeschlossen werden.

§1 Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten ausschließlich für Vermittlungsverträge, die zwischen der 24MORE GmbH und dem Kunden geschlossen werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Webseite https://www.24more.com/agbs finden für diesen Vertragsgegenstand keine Anwendung.

§2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kann mündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, digitale Signatur) oder schriftlich abgeschlossen werden. Auch eine ausdrückliche Zustimmung per E-Mail gilt als Annahme des Vertragsangebotes.
2.2 Mündliche Vereinbarungen kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass das Unternehmen solche Kommunikationen zu Beweiszwecken aufzeichnen darf.
2.3 Die Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 BGB finden keine Anwendung.

§3 Honoraranspruch
3.1 Wenn der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen innerhalb von 12 Monaten nach Empfehlung durch die 24MORE GmbH oder den, von der 24MORE GmbH betreuten Personaldienstleister, einen Vertrag mit einem vorgeschlagenen Kandidaten abschließt, entsteht ein Honoraranspruch, auch wenn der Vermittlungsvertrag bereits beendet war.
3.2 Ein Kandidat gilt als vermittelt, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der Empfehlung ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden entsteht.
3.3 Die Vermittlungsprovision basiert auf einer vorab festgelegten Vereinbarung, welche spezifische Positionen und zugehörige Honorare auflistet.
3.4 Die Vermittlungsprovision zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist sofort nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug entstehen gesetzliche Verzugszinsen.
3.5 Eine Rückerstattung der Provision bei Vertragsbeendigung aus jeglichen Gründen findet nicht statt.
3.6 Reisekosten für Bewerbungsgespräche sind gesondert zu behandeln und werden nicht vom Unternehmen übernommen.
3.7 Ein Honoraranspruch entsteht stets dann, wenn ein Bewerber über das System der 24MORE GmbH empfohlen wurde, zum Zeitpunkt der Empfehlung nicht beim Anbieter der Stelle beschäftigt war und innerhalb von 12 Monaten nach der Empfehlung eingestellt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber zuvor eine Historie mit dem Unternehmen hatte, wie etwa durch frühere Bewerbungsverfahren, Praktika oder ähnliche Tätigkeiten. Entscheidend ist, dass die letzte Bewerbung vor der Einstellung über das System der 24MORE GmbH generiert wurde und die Einstellung erst nach der Empfehlung, die via Mail erfolgt, erfolgt ist.

§4 Eignung des Kandidaten
4.1 Das Unternehmen prüft die Eignung der Kandidaten durch Sichtung der Lebensläufe und Vorgespräche. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen.
4.2 Die Beurteilung der Eignung liegt beim Kunden. Sollte der Kandidat die Stelle nicht antreten oder der Vertrag gekündigt werden, bleibt der Honoraranspruch bestehen.
4.3 Die rechtliche Überprüfung der Arbeitsfähigkeit ausländischer Kandidaten obliegt dem Kunden.

§5 Informationspflichten
5.1 Der Kunde muss alle relevanten Umstände, die die Vermittlung beeinflussen könnten, unverzüglich mitteilen.
5.2 Bei Vertragsabschluss zwischen Kunde und Kandidat muss der Kunde dies innerhalb von 3 Werktagen melden und alle relevanten Informationen für die Provisionsberechnung übermitteln. Bei Unterlassung erhöht sich das Honorar um 500%.
5.3 Vor der Kandidatensuche sind detaillierte Informationen über die vakante Position und das Anforderungsprofil des Kandidaten bereitzustellen.

§6 Haftung und Gewährleistung
6.1 Das Unternehmen übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.
6.2 Das Unternehmen haftet nicht für die Qualität der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Die Überprüfung der Angaben des Kandidaten obliegt dem Kunden.
6.3 Das Unternehmen haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§7 Schlussbestimmungen
7.1 Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmens.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regelung vereinbaren.
AGB Version: 22.08.2024 24MORE eine Marke der NOVA AETAS GmbH, Hamburg, Deutschland