§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle durch die
24MORE eine Marke der NOVA AETAS GmbH, Karnapp 25, 21079 Hamburg
für ihre Kunden erbrachten Leistungen.
Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 24MORE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung (Textform genügt) von 24MORE erforderlich.
§ 2 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
24MORE erbringt Leistungen im Bereich Social Media, insbesondere
• Content Production: Produktion und Postproduktion von Videos, Fotos, Grafiken, Texten und Audios.
• Social Media Konzeptionierung: Erstellung eines Konzepts, das die umfassende Grundlage der Arbeit auf den Sozialen Netzwerken darstellt.
• Community Management: Management der Kommentare, Anfragen und Markierungen innerhalb der jeweiligen Social Media Community des Kunden.
• Content Planung: Erstellung eines individuellen Content-Plans für die Social Media Kanäle des Kunden.
• Reportings: Erstellung von Performance- und Entwicklungsübersichten mit Hilfe von Analysetools.
• Content Optimization: Optimierung und Beschaffung von bereits vorhandenem und markenbezogenen Content für die Sozialen Netzwerke.
• Influencer Marketing: Beratung, Vermittlung und Betreuung von Influencern im Rahmen von Marketingkampagnen.
• Workshops / Konsultation: Fortbildungen und Beratungen von Unternehmen und Personen im Bereich Social Media.
• Social Recruiting: Konzeptionierung und Durchführung von Kampagnen auf den Sozialen Netzwerken zur Generierung von Bewerbungen für kleine und mittlere Unternehmen.
Verträge, die eine Provision beinhalten, unterliegen den speziellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermittlungsverträge, die unter vermittlung.24more.com abrufbar sind. Diese Vermittlungsbedingungen ergänzen und gehen im Falle von Widersprüchen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Der Vertrag zwischen 24MORE und dem Kunden kommt durch Abgabe eines schriftlichen Angebotes durch 24MORE und schriftlicher Annahme des Angebotes („Auftragsbestätigung“) durch den Kunden zustande. Angebote von 24MORE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Der konkrete Umfang der von 24MORE an den Kunden zu erbringenden Leistungen sowie Zeitpläne, Fristen oder ähnliches ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes und den Abstimmungen bzw. Briefings zwischen dem Kunden und 24MORE.
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren.
Digitale Content Pieces werden dem Kunden grundsätzlich per Dropbox zur Verfügung gestellt. Jede andere Form der Speicherung und/oder Übermittlung wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Nachträgliche Änderungen der vereinbarten Leistungen („change request“) bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch 24MORE. Gegebenenfalls durch den change request entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, steht dem Kunden bei Lichtbildern pro Content Piece eine kostenfreie Änderungsschliefe zu (max. 10 Schnittbilder).
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Projekten und Leistungen durch den Kunden und/oder bei nachträglicher Leistungsänderung, stellt der Kunde 24MORE von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei (z.B. durch Rent, Location-Mieten oder Reisekosten).
24MORE übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Kunden erbrachten Leistungen.
§ 3 Leistungen Dritter
Auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ist 24MORE berechtigt, zur Ausführung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen. Von 24MORE eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von 24MORE.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person (Influencer, Models, Bildbearbeiter) gegebenenfalls eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse nach dem KSVG zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird 24MORE bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem und erforderlichen Umfang unterstützen.
Der Kunde wird 24MORE insbesondere alle für die Leistungserbringung benötigten Informationen, Materialien und Rechte, wie zum Beispiel Produktdaten, Vorlagen, Marken, Lichtbilder, Muster, Produkte, Aufnahmeobjekte, Zugänge zu Locations des Kunden, technische Maßnahmen, Models/Mitwirkende (zusammen „Arbeitsmaterialien“) rechtzeitig und vollständig für die Leistungserfüllung durch 24MORE zur Verfügung stellen. 24MORE führt keine Prüfung auf die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeitsmaterialien durch.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist 24MORE berechtigt, bis zur erforderlichen Mitwirkung des Kunden die vertraglichen Leistungspflichten auszusetzen.
Der Kunde trägt die Kosten, die dadurch entstehen, dass Leistungen infolge falscher, unvollständiger oder nachträglich geänderten Informationen von 24MORE wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als sieben (7) Tagen, 24MORE mitzuteilen, ob er eine von 24MORE erbrachte Leistung annimmt oder ablehnt. Danach gilt der Vorschlag und/oder die Leistung als genehmigt.
§ 5 Vergütung
Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung.
Die Vergütung ist sofort fällig. Bei Nichtzahlung gerät der Kunde innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsstellung in Verzug.
Alle Leistungen der 24MORE, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für Auslagen sowie Miet- und Reisekosten. 24MORE behält sich vor, einen Vorschuss auf die Vergütung vor Leistungserbringung einzufordern.
Im Fall einer Stornierung der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Kunden, berechnet 24MORE wie folgt ein Ausfallhonorar: Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 30% der vereinbarten Vergütung, bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 50% der vereinbarten Vergütung und bei einer Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 100% der vereinbarten Vergütung. Im Übrigen wird auf § 2 Nr. 7 dieser AGB verwiesen.
Bei Verwertungsgesellschaften anfallende Gebühren trägt der Kunde.
Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Nutzungs- und Urheberrechte
Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die Arbeitsmaterialien 24MORE zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung zu stellen und dass die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt ebenso sicher, dass die auf Lichtbildern des Kunden abgebildeten Personen in die vertragsgemäße Nutzung, insbesondere in die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Lichtbilder durch 24MORE eingewilligt haben. Sollte 24MORE wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde 24MORE von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung tragen sowie 24MORE bei der Abwehr der Ansprüche im angemessenen Maße unterstützen.
Dem Kunden ist bekannt, dass an den Leistungen der 24MORE (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Texte, Lichtbilder wie unter anderem Videos und Bilder, Animationen), gleich in welcher Form und auf welchem Medium, gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte zugunsten von 24MORE bestehen.
Erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Dauer die Nutzungsrechte an den von 24MORE für den Kunden erbrachten Leistungen. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen mit dem Kunden, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Bundesrepublik Deutschland begrenztes Nutzungsrecht. Insbesondere bei Lichtbildern der der Kunden nur bei ausdrücklicher Einräumung entsprechender Nutzungsrechte zur Verbreitung und Vervielfältigung berechtigt. § 60 UrhG wird abbedungen.
Der Kunde ist ohne Zustimmung von 24MORE nicht berechtigt, Leistungen der 24MORE, insbesondere Lichtbilder zu bearbeiten und diese Bearbeitung zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlung behält sich 24MORE die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
24MORE ist berechtigt, bei allen Marketingmaßnahmen auf 24MORE als Urheber in branchenüblicher Weise hinzuweisen bzw. diese zu signieren. Der Kunde hat (technisch) sicherzustellen, dass 24MORE bei jeder Speicherung und Widergabe im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, gleich auf welchem Medium und in welcher Form, als Urheber in branchenüblicher Weise genannt ist.
24MORE ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Medien/Materialien und insbesondere auf ihrer Internetseite sowie den eigenen Social-Media-Kanälen mit Firma und Firmenlogo auf die (vormalige) Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen.
§ 8 Haftung
24MORE haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der im Auftrag des Kunden erbrachten Leistungen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Informationen, Materialien, Bilder, Videos, Produktkennzeichnungen, Content und/oder Marketingmaßnahmen des Kunden gegen das Wettbewerbsrecht, werberechtliche Vorschriften oder das geistige Eigentum sowie das Persönlichkeitsrecht Dritter (insbesondere Urheberrecht und Markenrecht) verstoßen. Weiter haftet 24MORE nicht für Sachaussagen des Kunden zu seinen Produkten und/oder Dienstleistungen. 24MORE wird den Kunden jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern sie 24MORE bekannt werden.
24MORE haftet nicht für Dritte, die im Auftrag des Kunden zur Erbringung von Werbeleistungen eingesetzt werden (insbesondere Influencer).
24MORE haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In sonstigen Fällen haftet 24MORE – soweit in § 8 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag zwischen Kunde und 24MORE wird für die vertraglich vereinbarte Laufzeit geschlossen.
Die Parteien können den zwischen ihnen bestehenden Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde trotz zweifacher Mahnung mit Fristsetzung seinen Vergütungspflichten oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Der Kunde kann insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn 24MORE mehrfach, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages verstößt.
§ 10 Vertraulichkeit /Datenschutz
24MORE verpflichten sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden sowie nicht öffentliche Informationen, die 24MORE im Rahmen der Vertragserfüllung offengelegt werden, vertraulich zu behandeln, insbesondere diese Dritten nicht offenzulegen, durch angemessene technische, organisatorische und rechtliche Geheimhaltungsmaßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden.
24MORE wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die bei 24MORE gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Der Kunde hat das gesetzliche Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung seiner personenbezogenen Daten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Für Lücken gilt dies entsprechend.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Kunden, die keine Verbraucher sind, ist das Landgericht Neuruppin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 24MORE behält sich jedoch vor, Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.